Verkaufs- und Lieferbedingungen

VERKAUFS – UND LIEFERBEDINGUNGEN / Stand Juni 2020
1.Angebot, Auftragserteilung und Auftragsbestätigung: Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Der Auftragsumfang wird durch den Inhalt der Auftragsbestätigung festgelegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, ebenso Erklärungen unserer Vertreter. Die in Drucksachen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Maß-und Gewichtsangaben, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und Beschreibungen und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, ohne dass unsererseits eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht. Zeichnungs-, Maß- und Gewichtsangaben gelten nur mit der Genauigkeit, mit der sie sich nach den vorhandenen Unterlagen vorher ermitteln lassen. An Abbildungen, Zeichnungen und Skizzen steht uns das Eigentums- und Urheberrecht zu, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
2. Lieferzeit: Die von uns angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat. Als Liefertag gilt der Tag des Verladens der Ware bzw. der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel, ob sie in unserem Werk oder bei unseren Zulieferern eintreten, und dadurch die Lieferung unmöglich wird, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Wird die Lieferung nicht unmöglich, so verlängert sich bei Vorliegen der vorstehend angegebenen Umstände die Lieferfrist in angemessenen Umfang. Entsprechendes gilt im Falle von Streik und Aussperrung.
Teillieferung und – leistung ist zulässig. Soweit aus transportrechtlichen Gründen eine zerlegte Ausführung vorteilhaft erscheint, bleibt uns diese wahlweise vorbehalten.
Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen in jedem Fall individueller Lieferzeitvereinbarungen.
Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. 3.Leistungsvorbehalt:WirdvorderAbwicklungvonAufträgeneinewesentlicheVerschlechterungderVermögensverhältnissedesKäufersbekannt,leisteterfälligeZahlungen nicht, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; sind wir aus diesen oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Ware berechtigt, so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich, soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richtet.
4. Versand, Verpackung: Der Versand erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post oder Spedition. Die Wahl des Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers vorgenommen. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auch dann auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wenn durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, sich der Versand verzögert, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Die Ware lagert auf seine Kosten.
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Bei vereinbarter Rücknahme muss die Anlieferung kostenfrei erfolgen, Gutschrift erfolgt nicht.
5. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer darf die gelieferte Ware nicht vor Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung veräußern; handelt er diesem Verbot zuwider, so geht die dem Käufer zustehende Kaufpreisforderung auf uns über. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache nur in der Weise weiterüberzueignen, dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Der Käufer darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen oder verändern. Bei Pfändungen, sowie Zugriffen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für Interventionen trägt der Käufer. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder sonstige gesetzliche Vorschriften, geht das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert anteilmäßig auf uns über. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6. Preise: Die Preise verstehen sich rein netto, ab unserem Werk oder Lager und schließen Verpackungs-, Fracht-, Porto-, Versicherungs- und Montagekosten nicht ein, diese werden nach dem Lohn- und Materialaufwand berechnet. Maßgebend für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Wir behalten uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluß die Devisenkurse, die Werkstoffpreise oder die Löhne steigen, oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, Herstellung oder Vertrieb sich verteuern. Wir behalten uns vor bei Kleinaufträgen einen Mindestrechnungswert je Lieferposition und/oder je Auftrag bzw. Kleinmengenzuschlag zu berechnen.
7. Zahlung: Zahlungen sind, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Bei spesenfreier Wechselhingabe ist die Gewährung eines Skontoabzuges ausgeschlossen. Die Zahlung mit Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen trägt der Käufer. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird ein Zinssatz von mindestens 5% über dem jeweiligen Landeszentralbank – Diskontsatz berechnet, unbeschadet des Ersatzes eines Verzugschadens. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers, Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen wird die gesamte Schuld bzw. Restschuld sofort fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Überdies sind wir berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers Lieferungen zurückzustellen und / oder vom Liefervertrag zurückzutreten.
8. Schadensersatz wegen Nichterfüllung: Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten; dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung und Mängel: Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber uns schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle Ansprüche aus derartigen Mängeln. Weitergabe oder Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer gilt als vorbehaltslose Annahme.
Teilegarantie: Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gewähren wir eine Teilegarantie für 12 Monate ab Versanddatum. Die Garantie schließt Reparatur- und Wartungsleistungen aus. Für Mängel haften wir lediglich in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, die innerhalb eines Jahres seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Die Mängel sind uns bei Feststellung unverzüglich anzuzeigen und die betreffenden Teile uns kostenfrei zuzusenden. Wir übernehmen die Gewährleistung nur für solche Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Arbeits- u. Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als Zaulsdorf verbracht wurde. Reise- und Transportkosten sind vom Käufer zu tragen.
Weitergehende Ansprüche, wie. z. B. Verdienstausfall oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, falls sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, im übrigen sind sie in jedem Falle der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
Jede Gewährleistung für Gegenstände, deren Schaden auf natürlichen Verbrauch, übermäßige Inanspruchnahme, unsachgemäße Behandlung, Einflüsse ungewöhnlicher Temperaturen, Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, falsche Einspeisung, Witterungsverhältnisse oder Naturgewalten zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Bei Lieferung von Zubehör haften wir nur in dem Umfange, wie der Vorlieferant die Haftung übernimmt.
Mängel sind uns nach Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Weiterbetrieb des Gerätes trotz festgestellter Mängel erfolgt auf Gefahr des Käufers und dadurch entstehende Folgeschäden gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind weder verantwortlich für Schäden die durch vertragswidrigen Gebrauch, noch für Kosten die ohne unsere schriftliche Zustimmung entstanden sind. Schäden, die durch Verschmutzung, normalen Verschleiß oder Nichteinhaltung der Service-Intervalle auftreten, schließen die Garantie aus. Falls Änderungen an der gelieferten Ware vom Käufer oder von uns nicht dazu ermächtigten Personen vorgenommen worden sind, gilt die Gewährleistungspflicht als erloschen, Kosten für Arbeitszeit und Reise für den Aus- und Einbau der auszutauschenden Teile sind vom Käufer zu übernehmen.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Wandelung, sind ausgeschlossen.
Wir können die Garantieleistung davon abhängig machen, dass uns der normale und richtige Gebrauch des Gerätes entsprechend der Betriebsanleitung nachgewiesen wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Auf Verschleißteile wie O-Ringe, Schnellkupplungen und Nippel, sowie auf Düsen und Hochdruckschläuche wird keine Garantie gewährt.
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG):
Das Unternehmen beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Als Gerichtsstand, auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Plauen, oder des übergeordneten Landgerichtes als vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
11.Abrufaufträge: Bei Abschlüssen, die eine längere Abwicklungsdauer vorsehen, oder bei Bestellungen auf Abruf sind uns Art und entsprechende Spezifikationen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Wird nicht rechtzeitig innerhalb einer von uns festzusetzenden Frist abgerufen oder spezifiziert, so sind wir berechtigt, entweder nach unserem Ermessen ohne Abruf zu liefern und die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen oder nach fruchtloser Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.
12. Allgemeines: Die Übernahme und Ausführung jedes Auftrages erfolgt nur aufgrund dieser Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Verbindlichkeit vorstehender Geschäftsbestimmungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.